Anmeldung & Ausleihe – FAQs
Wie erhalte ich einen Leserausweis der Stadtbücherei Westerstede? Wie lange kann ich Medien ausleihen oder was passiert, wenn ich meine Bibliothekskarte verliere? Hier geht es zu unserer Gebühren- und Benutzungsordnung.
Übrigens: Mit der B24-App haben Sie Ihre Bibliothekskarte immer digital auf Ihrem Smartphone dabei!
Die Anmeldung erfolgt persönlich bei uns in der Stadtbücherei. Melden Sie sich dazu einfach während unserer Öffnungszeit bei den Mitarbeiterinnen an der Verbuchungstheke.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Anmeldung mit.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für Mitarbeiter:innen von Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Schulen oder Kindergärten, kann eine kostenlose Institutionskarte ausgestellt werden.
Für die Ausleihe von Medien werden Benutzungsgebühren erhoben.
Erwachsene | 20,00 € |
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | frei |
Ermäßigte (nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises): Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II |
10,00 € |
Paare sowie Familien mit Kindern über 18 J., die in einem Haushalt leben |
30,00 € |
Sie können die Benutzungsgebühren bar, per EC-Karte oder per Banküberweisung zahlen.
Unsere Konto-Daten bei der Landessparkasse zu Oldenburg lauten:
IBAN DE34 2805 0100 0040 4044 02
BIC SLZODE22XXX
Verwendungszweck: P14010270A30002960, Nutzungsgebühr Stadtbücherei
Bitte geben Sie den Verwendungszweck sowie Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort unbedingt an, da Ihr Büchereiausweis ansonsten nicht frei geschaltet werden kann.
Der Büchereiausweis ist 12 Monate gültig und kann nicht an andere Personen übertragen werden. Die Gültigkeit muss jährlich durch Zahlen der Jahresgebühr verlängert werden.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu uns auf. Für die Neuaustellung eines Bücherei-Ausweises berechnen wir eine Gebühr von 2,00€.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausleihfristen:
4 Wochen Bücher
2 Wochen Hörbücher, Zeitschriften, CDs, Spiele, DVDs, Konsolenspiele, Tonies
Die Leihfrist der Medien kann auf Wunsch verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen anderer Leser*innen vorliegen.
Vormerkungen auf derzeit entliehene Medien können Sie bei uns persönlich oder über unseren Medienkatalog vornehmen. Für die Vormerkung berechnen wir 0,50 € pro Medium. Sie werden von uns per eMail oder telefonisch informiert, sobald das vorbestellte Medium für Sie bereit liegt. Die Gebühren sind bei Abholung zu zahlen.
Ja – die Verlängerung der Leihfrist ist zweimal möglich, es sei denn die Gültigkeit des Bücherei-Ausweises ist abgelaufen oder ein Medium ist von einer anderen Person reserviert.
Verlängern können Sie online über Ihr Leserkonto, telefonisch, per eMail oder persönlich in der Bücherei.
Bei jeder Ausleihe können Sie sich eine Quittung mit dem Rückgabedatum ausdrucken lassen.
Bei Überschreiten der Leihfrist werden Gebühren erhoben. Diese addieren sich bis zur Rückgabe der Medien. Frühestens sieben Tage nach Verstreichen des Rückgabedatums erfolgt eine erste gebührenpflichtige schriftliche Erinnerung.
Bleibt auch die 3. Erinnerung erfolglos, werden die Medien und die aufgelaufenen Gebühren durch die Stadtverwaltung auf Kosten des Entleihers/der Entleiherin eingezogen.
Alle Gebühren können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen.
In diesem Fall muss es durch ein neues Exemplar ersetzt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiterinnen.